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Artikel in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung (für Dormagen) vom 2. März 2013

  

Dormagen 

Denkmalschutz in Zons wird geprüft

VON CARINA WERNIG

Dormagen (NGZ). Die Zonser Altstadt erhält eine Denkmalbereichssatzung. Doch bevor der Kulturausschuss diese geforderte Satzung empfiehlt, wird eine "kleine Kommission" in Zons einzelne Punkte der Satzung in Augenschein nehmen

Die historische Altstadt der Zollfeste muss geschützt werden. Darin waren sich die Mitglieder des Kulturausschusses in der Sitzung in der Nordhalle des Kreiskulturzentrums Zons einig. Daher befürworteten sie generell die Denkmalbereichssatzung, die den gesamten historischen Ortskern und definierte Flächen um ihn herum unter Denkmalschutz stellt, allerdings wurde sie noch nicht dem Rat zum Beschluss empfohlen, sondern erst noch eine "kleine Kommission Denkmalbereichssatzung", wie sie Kulturausschussvorsitzender Reinhard Hauschild (CDU) bezeichnete, ins Leben gerufen.
  
Sie soll schnellstmöglich die auf dem aktualisierten Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland fußende Satzung mit den Gegebenheiten vor Ort in Einklang bringen und noch letzte Fragen klären. "Wir wollen durch eine sachkundige Kommission die größtmögliche Fachlichkeit, Transparenz und Akzeptanz erreichen", erklärte Hauschild. Dazu gehöre selbstverständlich – wie bei den Plänen zum Erweiterungsbau des Archivs im Rhein-Kreis Neuss – auch die Bürgerbeteiligung, wie Karl Kress (CDU) eine Forderung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Erik Lierenfeld (SPD) aufgriff. Der hatte im Vorfeld auf die Notwendigkeit verwiesen, die Anwohner "mitzunehmen" und sie vom Denkmalschutz zu überzeugen.

INFO

Satzung für Zons als Denkmalbereich

1999 Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege auf Basis von Untersuchungen Anfang der 80-er

2010 Kulturausschuss lehnt Denkmalbereichssatzung wegen der Sorgen der Anwohner ab

5. Juli 2011 Hauptkonservator Ludger J. Sutthoff beim LVR listet im Kulturausschuss mehrere Denkmal-Sünden in Zons auf

Januar 2012 LVR fordert den Rhein-Kreis Neuss auf, eine Denkmalbereichssatzung für Zons durchzusetzen

Juni 2012 Kulturausschuss steht Satzung positiv gegenüber, bittet um Aktualisierung des Gutachtens

September 2012 LVR hat Gutachten aktualisierthof.

 

Denn das Inkrafttreten der Denkmalbereichssatzung bedeutet, dass jedes Haus in dem festgelegten Altstadtbezirk unter Denkmalschutz steht, nicht nur die bisher anerkannten Baudenkmäler. Das heißt für die Besitzer, dass sie bei allen An- und Umbauten Genehmigungen einholen müssen. 

   

Wie Kulturdezernent Gerd Trzeszkowski erklärte, dürfe die seit zwei Jahren geforderte Satzung nicht auf die lange Bank geschoben werden, da der Rhein-Kreis Neuss als Aufsichtsbehörde im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland sonst die Denkmalbereichssatzung auf seine Art durchsetzen werde: "Noch haben wir es selbst in der Hand, diese Satzung mitzugestalten, sonst wird sie uns aufgedrückt", mahnte Trzeszkowski zur Eile. Außerdem haben die Zuschussgeber erklärt, dass sie Fördergelder zum Beispiel für die Zonser Stadtmauer erst wieder fließen lassen werden, wenn der gesamte Ortskern unter Denkmalschutz stehe, wie Trzeszkowski betonte. 

  

Direkt im Anschluss nach den Osterferien wird sich die "kleine Kommission Denkmalbereichssatzung" das erste Mal in Zons ein Bild von den aufgeführten Gebäuden und strittigen Punkten machen. Die im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen entsenden jeweils ein Mitglied und einen Vertreter in die Kommission, bereits am Dienstag nannte die SPD Joachim Fischer und die FDP Ileana Wenzel, die anderen Fraktionen folgen bis Ende nächster Woche. Außerdem gehören der Kommission die beiden Zons-Kenner Hermann Kienle und Karl-Heinz Stumps sowie ein Vertreter der Stadt Dormagen und des Landschaftsverbandes Rheinland an. Falls die Kommission, die ihre Arbeits- und Vorgehensweise bei ihrem ersten Treffen festlegen soll, architektonischen Sachverstand benötige, werde die Stadt Dormagen einen Fachmann in die Gruppe entsenden, erklärte Hauschild. "Der Einzelfall muss immer von Fachleuten verschiedener Disziplinen begutachtet werden", erklärte Kienle. 

Quelle: NGZ

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